Prüfen von Blitzschutzanlagen
Blitzschutzanlagen sind in besonderem Maße der Witterung ausgesetzt. Chemische und biologische Umwelteinflüsse wirken auf die einzelnen Bauteile der Anlage. Bauphysikalische Beanspruchung aus der Gebäudenutzung belasten die Anlagenteile zusätzlich. Durch Erweiterungs-/ Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten an der Dachfläche oder an Dachaufbauten und Installationen, kann die Anlage verändert oder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden.
Bei nachträglichen Installationen von technischen Anlagen kann es, wird der Blitzschutz nicht berücksichtigt, zu gefährlichen Einspeisungen von Strömen in das Gebäudeinnere kommen, welche dann weitere Schäden verursachen. Es wird daher auf Dauer sehr kostenträchtig und kann langfristig die gesamte Bausubstanz gefährden, wenn angenommen wird, dass eine Blitzschutzanlage nach ihrer Herstellung nicht gewartet werden muss. Da sie jedoch nicht so sehr im direkten Blickfeld des Betrachters liegt, wird sie fälschlicherweise in der Wartung und Pflege oft vernachlässigt. Dies kann nicht nur unangenehme Folgen hinsichtlich der Funktionssicherheit der Anlage haben, sondern, bei Schäden, auch zu einer hohen finanziellen Belastung des Gebäudeeigentümers führen. Solche Schäden können bei rechtzeitiger und planmäßiger Wartung vermieden werden.
Um die Funktion der Blitzschutzanlage über Jahre hinweg zu sichern, sollte diese regelmäßig geprüft und gewartet werden.
U. a. bieten wir hier auf Wunsch Wartungsverträge an. Intervallmäßig wird die Blitzschutzanlage gemäß den Vorschriften in Augenschein genommen und meßtechnisch überprüft.
Mit einem Wartungsvertrag bleiben die Kosten für Pflege und Erhaltung der Blitzschutzanlage für den Gebäudeeigentümer auch über Jahre hinweg plan- und überschaubar.
Wir überprüfen Ihre Anlagen nach DIN-Norm und erstellen Ihnen ein Prüfbuch. Dieses enthält neben Prüfbericht, Anlagenbeschreibung und Messprotokoll auch Zeichnungen bis DIN A0, erstellt im CAD-Verfahren. Weiterhin erhalten Sie von uns alle Unterlagen auch auf Datenträger CD Rom.
Die Prüfung von Blitzschutzanlagen ist für bestehende Anlagen nach LBO, DIN EN 62305, DIN VDE 0185-305 intervallmäßig vorgeschrieben. Auch gibt es behördliche Vorgaben und Empfehlungen des Verbandes der Sachversicherer (VdS), die Blitzschutzanlagen von Gebäuden (Schulen, Rathäuser, Kindergärten, Festhallen etc.) je nach Risikogruppe alle 1-4 Jahre durch einen Sachkundigen oder Sachverständigen die Blitzschutzanlage überprüfen zu lassen.