Wartungsverträge

Um die Funktion der Blitzschutzanlage über Jahre hinweg zu sichern, sollte diese regelmäßig geprüft und gewartet werden.
Hier bieten wir Wartungsverträge an. Intervallmäßig wird die Blitzschutzanlage gemäß den Vorschriften in Augenschein genommen und meßtechnisch überprüft. Mit einem Wartungsvertrag bleiben so die Kosten für Pflege und Erhaltung der Blitzschutzanlage für den Gebäudeeigentümer auch über Jahre hinweg plan- und überschaubar.